Externe Schweißaufsicht · Schweißkoordination
Externe Schweißaufsicht und Schweißkoordination
Schweißtechnische Unterstützung für Stahl- und Metallbaubetriebe – projektbezogen, temporär oder im vertraglich festgelegten Umfang.
Schwerpunkt Rhein-Main, darüber hinaus nach Absprache.
Fachliche Leitung Schweißtechnik
Cemal Seker, M.Eng., IWE
DVS-IIW-Schweißfachingenieur / International Welding Engineer
Metallbauermeister · rund 25 Jahre Metallbaupraxis
Schweißaufsicht · Schweißkoordination
Wann externe Schweißaufsicht gebraucht wird
Die Anlässe sind meist betrieblich, nicht theoretisch: eine Person fällt aus, ein Auftrag verlangt Nachweise, die der Betrieb so noch nicht geführt hat, oder eine Schweißaufgabe liegt außerhalb des bisherigen Geltungsbereichs.
Kapazität reicht projektbezogen nicht
Die eigene Schweißaufsicht ist vorhanden, aber ausgelastet, in Urlaub, krank oder an einem anderen Standort gebunden.
Neue oder geänderte Schweißaufgabe
Ein Werkstoff, ein Verfahren oder eine Bauteilgruppe kommt hinzu, für die bisher keine Qualifikationen und keine Anweisungen vorliegen.
Anweisungen und Qualifikationen passen nicht
Schweißanweisungen fehlen, decken die Verbindung nicht ab oder stützen sich auf Verfahrensprüfungen mit zu engem Geltungsbereich.
Nachweise müssen geordnet werden
Qualifikationen, Prüfbescheinigungen und Protokolle liegen verstreut vor und sind einem Auftrag nicht zuzuordnen.
Ein Projekt stellt höhere Anforderungen
Auftraggeber, Ausschreibung oder Bauteilklasse verlangen einen Nachweisumfang, der über die bisherige Praxis hinausgeht.
Abweichungen sind aufzuarbeiten
Bei einer Prüfung oder einem Audit wurden Feststellungen getroffen, die schweißtechnisch bewertet und abgestellt werden müssen.
Was im vereinbarten Umfang übernommen wird
DIN EN ISO 14731 beschreibt die qualitätsbezogene Verantwortung und die Aufgaben der Schweißaufsicht einschließlich der Koordinierung der schweißtechnischen Tätigkeiten. Welche dieser Aufgaben im konkreten Fall übernommen werden, ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung – nicht aus dem Begriff „externe Schweißaufsicht“ allein.
Vor der Fertigung
Anforderungen, Unterlagen, WPS/WPQR, Qualifikationen und Prüfplanung klären.
Während der Fertigung
Schweißausführung begleiten, Prüfungen einordnen und Abweichungen behandeln.
Nach der Fertigung
Nachprüfungen, offene Punkte und Dokumentation schließen.
Grundlage: DIN EN ISO 14731:2019-07 – Schweißaufsicht – Aufgaben und Verantwortung.
Modelle der Zusammenarbeit
Der Umfang wird vertraglich festgelegt. Aus dem Begriff „externe Schweißaufsicht“ allein folgt kein bestimmter Leistungsinhalt.
Wie die Zusammenarbeit zugeschnitten wird
- Unterstützung der vorhandenen Schweißaufsicht – die benannte Person im Betrieb bleibt verantwortlich und wird fachlich unterstützt.
- Projektbezogene Schweißkoordination – definierte Koordinationsaufgaben für einen konkreten Auftrag, zeitlich und sachlich begrenzt.
- Übernahme definierter Aufgaben – einzelne Aufgaben werden dauerhaft übernommen und im Vertrag namentlich benannt.
- Temporäre Unterstützung – Überbrückung bei Ausfall, Wechsel oder Vakanz, bis die Aufgabe im Betrieb wieder besetzt ist.
- Vertretung im vereinbarten Umfang – für einen festgelegten Zeitraum und einen festgelegten Aufgabenkreis.
- Aufarbeitung und Vorbereitung – Bestandsaufnahme der vorhandenen Unterlagen, Ermittlung der Lücken und Vorschlag zur Reihenfolge.
Was zu Beginn geregelt wird
- Zugang und Anwesenheit – wann Anwesenheit im Werk erforderlich ist und wie der Zugang zu Fertigung, Unterlagen und Personal geregelt wird.
- Entscheidungsbefugnis – welche Freigaben erteilt werden können, welche beim Betrieb bleiben und wer bei Abweichungen in welcher Frist entscheidet.
- Ansprechpartner – der fachliche Gegenpart im Betrieb wird benannt – Fertigungsleitung, Qualitätssicherung oder Geschäftsführung.
- Unterlagenfluss – wo Zeichnungen, Bestellungen und Nachweise liegen, wer sie pflegt und wie Änderungen bekannt gemacht werden.
- Erreichbarkeit – vereinbart wird ein Zeitrahmen, kein Versprechen ständiger Verfügbarkeit.
- Schnittstelle zu Dritten – wer mit Prüfstellen, Zertifizierungsstellen und dem Auftraggeber des Betriebs spricht.
Diese Punkte werden vor Auftragsbeginn geklärt, nicht im laufenden Auftrag.
Leistungsbestandteile der Schweißkoordination
Schweißanweisungen, Verfahrensprüfungen und die Bewertung der Nahtqualität können Bestandteile der schweißtechnischen Koordination sein und werden abhängig von der Aufgabenstellung einzeln oder im Zusammenhang bearbeitet. Wer die fachliche Vertiefung zu einem dieser Themen sucht, findet sie auf den Fachseiten des Sachverständigenbüros.
Schweißanweisungen (WPS)
Erstellung und Prüfung von Schweißanweisungen, Abgleich mit der vorgesehenen Verbindung und mit den vorhandenen Verfahrensprüfungen.
Grundlage: DIN EN ISO 15609-1:2019-12
WPS in der laufenden Schweißfertigung erstellen und anwenden
Verfahrensprüfungen (WPQR)
Planung und Begleitung von Schweißverfahrensprüfungen, Bewertung des Geltungsbereichs vorhandener Prüfungen für die konkrete Aufgabe.
Grundlage: DIN EN ISO 15614-1:2020-05
Bewertung von Schweißnähten
Ermittlung bzw. Abstimmung der anzuwendenden Bewertungsgruppe und Beurteilung ausgeführter Verbindungen gegen die vereinbarte Gruppe.
Grundlage: DIN EN ISO 5817:2023-07
Fachseite: Schweißnahtqualität nach DIN EN ISO 5817 bewerten
Qualifikation des Schweißpersonals
Prüfung, ob vorhandene Qualifikationen Geltungsbereich und Gültigkeit der Aufgabe abdecken, und Vorbereitung der erforderlichen Prüfungen. Die Schweißerprüfung selbst wird von einer prüfenden Stelle durchgeführt; sie ist nicht Gegenstand dieser Leistung.
Grundlage: DIN EN ISO 9606-1:2017-12
Sicht- und Eindringprüfung
Sichtprüfung (VT) und Eindringprüfung (PT) an Schweißverbindungen im nachgewiesenen Qualifikationsumfang nach DIN EN ISO 9712, Stufe 2, sowie Ermittlung, Abstimmung und Koordination des erforderlichen Prüfumfangs im beauftragten Rahmen auf Grundlage der anwendbaren Anforderungen aus Vertrag, Spezifikation, Zeichnung, Prüfplan und Regelwerk. Ein eigenes Werkstofflabor besteht nicht. Weitere Prüfverfahren und werkstofftechnische Untersuchungen werden über geeignete Prüfstellen veranlasst; je nach Vertrag, geforderter Unabhängigkeit, Akkreditierungsanforderung, Umfang oder Kapazität kann das auch VT oder PT betreffen.
Grundlage: DIN EN ISO 17637:2017-04, DIN EN ISO 3452-1:2022-02, Personal nach DIN EN ISO 9712:2022-09
Dokumentation und Nachweise
Ordnen der schweißtechnischen Unterlagen, Zuordnung zu Auftrag und Bauteil, Aufbau einer nachvollziehbaren Nachweisstruktur.
Dokumentation und Übergabe
Was schweißtechnisch geleistet wurde, ist später nur so viel wert wie seine Nachweisbarkeit. Die Dokumentation wird deshalb mitgeführt und nicht am Ende zusammengesucht.
Unterlagen, die geführt werden
- Schweißanweisungen (WPS) mit Zuordnung zur Verbindung
- Verfahrensqualifikationen (WPQR) mit Geltungsbereich und Gültigkeit
- Qualifikationsnachweise des Schweißpersonals
- Werkstoff- und Zusatzwerkstoffnachweise
- Prüfberichte mit Zuordnung zum Bauteil
- Abweichungen und deren Behandlung
Worauf es dabei ankommt
- Jeder Nachweis ist einem Bauteil und einem Auftrag zuzuordnen.
- Geltungsbereiche müssen die tatsächliche Ausführung abdecken.
- Ausgabestände und Gültigkeiten sind nachvollziehbar.
- Die Ablage ist auch ohne den Ersteller lesbar.
Übergabe: Unterlagen werden so übergeben, dass der Betrieb sie eigenständig weiterführen kann. Eine dauerhafte Abhängigkeit von der externen Unterstützung ist ausdrücklich nicht das Ziel.
Ablauf einer Beauftragung
- 01 · Bedarf abstimmen – Anlass, Zeitraum und Umfang: Vakanz, neues Verfahren, Projektanforderung oder Aufarbeitung.
- 02 · Bestand sichten – Vorhandene Anweisungen, Verfahrens- und Personalqualifikationen, Prüfnachweise und Dokumentation werden geprüft, Lücken werden benannt.
- 03 · Umfang vertraglich festlegen – Die übernommenen Aufgaben werden schriftlich benannt – ebenso, was beim Betrieb verbleibt.
- 04 · Umsetzen – Anweisungen erstellen oder prüfen, Qualifikationen veranlassen, Bewertungen vornehmen, Dokumentation aufbauen.
- 05 · Begleiten – Während der Fertigung steht die schweißtechnische Klärung im vereinbarten Umfang zur Verfügung.
- 06 · Übergeben – Unterlagen, Bewertungen und Nachweise werden so übergeben, dass der Betrieb sie eigenständig weiterführen kann.
Wer wofür verantwortlich bleibt
Der häufigste Irrtum bei externer Schweißaufsicht betrifft die Verantwortung. Sie lässt sich nicht dadurch abgeben, dass eine externe Person beauftragt wird. Deshalb wird zu Beginn schriftlich festgelegt, welche Aufgaben übernommen werden und welche im Betrieb verbleiben.
Der Hersteller
Benennt die Schweißaufsichtsperson, stattet sie mit Befugnissen aus und bindet sie in die Betriebsorganisation ein. Er verantwortet die Ausführung seiner Erzeugnisse, stellt Personal, Gerät und Fertigungsmittel und erfüllt seine vertraglichen Zusagen gegenüber seinem Auftraggeber.
Die benannte Schweißaufsichtsperson
Nimmt die Aufgaben nach DIN EN ISO 14731 wahr, soweit sie ihr übertragen sind. Sie kann im Betrieb angestellt oder extern beauftragt sein – entscheidend ist die Benennung, nicht das Anstellungsverhältnis.
Die externe Unterstützung
Bringt schweißtechnische Fachkompetenz dort ein, wo sie im Betrieb fehlt oder nicht ausreicht. Der Umfang wird schriftlich festgelegt. Was nicht vereinbart ist, wird auch nicht übernommen.
Grenzen der Beauftragung
Eine externe Beauftragung übernimmt nicht die vollständige Verantwortung des Herstellers für seine Leistung, sondern die vertraglich benannten Aufgaben.
Keine Zertifizierung, keine Akkreditierung
Die Zertifizierung eines Herstellers erfolgt ausschließlich durch eine dafür benannte Stelle. Eine externe Schweißaufsicht ist weder Zertifizierungs- noch Überwachungsstelle und erteilt keine Konformitätsbescheinigung. Es besteht keine Akkreditierung als Inspektionsstelle und kein eigenes Werkstofflabor.
Der normative Rahmen
Welche Norm im Einzelfall gilt, ergibt sich aus Vertrag, Bauteil und Verwendungszweck und wird zu Beginn geklärt.
- EN 1090 – Ausführung von Stahltragwerken – Schweißaufsicht, Qualifikationen und Nachweise werden auf die jeweilige Ausführungsklasse ausgerichtet.
- DIN EN ISO 14731 – Aufgaben und Verantwortung – beschreibt die qualitätsbezogene Verantwortung der Schweißaufsicht und die Koordinierungsaufgaben. Sie ist die Grundlage dafür, welche Aufgaben übertragbar sind.
- DIN EN ISO 3834 – Qualitätsanforderungen – legt die Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen fest, gestuft nach umfassenden, Standard- und elementaren Anforderungen.
Stand der Prüfung: September 2026. Die geprüften Ausgabestände sind auf der Seite Schweißaufsicht nach EN 1090 zusammengestellt. Zu DIN EN ISO 9606-1 und DIN EN ISO 15614-1 laufen Normungsvorhaben; vor einer Anwendung wird der dann gültige Ausgabestand geprüft. Aus der Nennung einer Norm folgt keine Befugnis, im Namen einer Normungs-, Zertifizierungs- oder Überwachungsstelle zu handeln.
Fachlich verantwortlich
Die schweißtechnischen Leistungen werden von Cemal Seker fachlich verantwortet. Je nach Aufgabe wird mit Prüfstellen und Fachpartnern zusammengearbeitet.
Cemal Seker, M.Eng., IWE
- Master of Engineering (M.Eng.)
- DVS-IIW-Schweißfachingenieur / International Welding Engineer (IWE)
- Metallbauermeister
- VT2 / PT2 – Stufe 2 nach DIN EN ISO 9712
Arbeitsgrundlage
Die fachliche Grundlage ist der Metallbau selbst – Fertigung, Schweißtechnik und Montage – ergänzt um akademische und fachliche Qualifikationen sowie Prüfqualifikationen. Die Leistung wird persönlich erbracht. Es werden keine Mitarbeiterzahlen, Niederlassungen oder Referenzen ausgewiesen, die nicht bestehen.
Abgrenzung zu den anderen Leistungen
Drei unterschiedliche Rollen, die nicht vermischt werden. Maßgeblich ist, wer den Auftrag erteilt.
- Hier: der Fertigungsbetrieb beauftragt – Ein Metall- oder Stahlbaubetrieb braucht schweißtechnische Koordination im eigenen Haus. Die Unterstützung wirkt innerhalb seiner Organisation.
- Der Besteller beauftragt – Ein Käufer, Bauherr oder Generalunternehmer lässt einen Lieferanten technisch prüfen – Fertigungsüberwachung, Lieferantenprüfung, Prüfung vor Verladung. Engineering und Technical Assurance für Stahl- und Metallbau
- Ein Auftraggeber braucht ein Gutachten – Bei Schaden, Mangel oder Streit wird eine unabhängige sachverständige Bewertung benötigt – auch für Gericht, Versicherung oder Beweissicherung. Unabhängige Begutachtung und Schadensbewertung im Metallbau
Schweißtechnische Koordination, die in der Fertigung funktioniert.
Anforderungen klären. Fertigung begleiten. Abweichungen behandeln. Dokumentation schließen.
Der Leistungsumfang wird vor Beginn schriftlich festgelegt.
Schweißtechnischen Bedarf abstimmen
Schildern Sie kurz Anlass, Zeitraum und Art der Schweißaufgabe. Wir sagen Ihnen, welches Modell der Zusammenarbeit dazu passt – und wo der Betrieb selbst zuständig bleibt.