Leistung
Schweißverfahrensprüfung (WPQR)
Der Nachweis, dass ein Schweißverfahren unter definierten Bedingungen zu einer Verbindung führt, die den Anforderungen entspricht – und in welchem Bereich dieser Nachweis gilt.
WPS und WPQR sind nicht dasselbe
Die beiden Begriffe werden in der Praxis ständig vermischt. Der Unterschied entscheidet darüber, ob eine Fertigung nachweisbar ist.
WPS – die Anweisung
Sagt, wie geschweißt werden soll. Ein Fertigungsdokument für die Werkstatt.
WPQR – der Nachweis
Belegt, dass das Verfahren geprüft wurde: mit Prüfstück, Prüfungen und Prüfbericht. Aus ihr ergibt sich der Geltungsbereich.
DIN EN ISO 15614-1:2020-05
Die Reihenfolge
pWPS erstellen → Prüfstück schweißen → prüfen lassen → WPQR erstellen → daraus WPS ableiten. Wird die Reihenfolge umgedreht, fehlt später der Nachweis.
Ablauf einer Verfahrensprüfung
01
Bedarf feststellen
Deckt eine vorhandene Qualifikation die geplante Verbindung ab? Erst wenn das geprüft und verneint ist, wird eine neue Prüfung sinnvoll.
02
Prüfumfang festlegen
Werkstoff, Dicke, Nahtart, Position und Verfahren werden so gewählt, dass der spätere Geltungsbereich die Fertigung tatsächlich abdeckt.
03
pWPS erstellen
Die vorgesehene Ausführung wird als vorläufige Schweißanweisung beschrieben und der Prüfung zugrunde gelegt.
04
Prüfstück schweißen
Die Ausführung erfolgt im Betrieb unter den Bedingungen, die später auch in der Fertigung gelten sollen.
05
Prüfungen durchführen lassen
Zerstörungsfreie und zerstörende Prüfungen werden bei einer geeigneten Prüfstelle beauftragt und begleitet.
06
WPQR und WPS
Nach bestandener Prüfung wird die WPQR erstellt; daraus werden die Schweißanweisungen für die Fertigung abgeleitet.
Rollen – wer was macht
Das ist der Punkt, an dem Transparenz wichtiger ist als Selbstdarstellung.
Der Betrieb
Stellt Personal, Gerät, Werkstoff und Fertigungsbedingungen. Das Prüfstück wird von seinem Personal geschweißt – nur dann sagt die Prüfung etwas über seine Fertigung aus.
Die Prüfstelle
Führt die zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfungen durch und erstellt die Prüfberichte. Eine Verfahrensprüfung ist ohne geeignete Prüfstelle nicht darstellbar.
Die schweißtechnische Unterstützung
Bestimmt den erforderlichen Umfang, erstellt die pWPS, begleitet die Prüfung, wertet die Ergebnisse aus und führt die Unterlagen zusammen.
Ausdrücklich nicht
Hier wird keine eigene Prüfstelle und keine Zertifizierungsstelle betrieben. Zerstörende Prüfungen und Laboruntersuchungen werden bei geeigneten Stellen veranlasst und begleitet, nicht selbst durchgeführt. Die Anerkennung einer Verfahrensprüfung, soweit sie gefordert ist, erfolgt durch die jeweils zuständige Stelle.
Geltungsbereich richtig zuschneiden
Eine Verfahrensprüfung kostet Zeit und Geld. Ob sie sich lohnt, entscheidet sich daran, wie viel Fertigung sie abdeckt.
Zu eng gewählt
Die Prüfung deckt nur den einen Auftrag ab. Beim nächsten Bauteil mit leicht anderer Dicke oder Nahtart beginnt alles von vorn.
Sinnvoll gewählt
Prüfstück und Bedingungen werden so gelegt, dass der Geltungsbereich das realistische Fertigungsspektrum des Betriebs abdeckt.
Vorhandenes zuerst prüfen
Häufig liegen bereits Qualifikationen vor, deren Geltungsbereich mehr abdeckt als angenommen. Diese Prüfung steht am Anfang, nicht die neue Verfahrensprüfung.
Wenn eine unabhängige Bewertung benötigt wird
Diese Seite beschreibt die Planung und Begleitung einer Verfahrensprüfung für die eigene Fertigung. Wenn stattdessen eine vorhandene Verfahrensqualifikation unabhängig beurteilt werden soll – etwa bei Zweifeln am Geltungsbereich oder im Streitfall – wechselt die Rolle.
Diese Leistungen werden als unabhängige Sachverständigenleistung erbracht und sind von der operativen Schweißkoordination getrennt.
Verfahrensprüfung abstimmen
Nennen Sie Werkstoff, Dicke, Nahtart und Verfahren sowie die Qualifikationen, die bereits vorliegen. Häufig lässt sich eine neue Prüfung vermeiden.